Es sei hiermit nochmals darauf hingewiesen, dass das Fußballerheim weiterhin geschlossen und der Getränkeverkauf für unbestimmte Zeit eingestellt ist. Außerdem ist der Aufenthalt innerhalb des eingefriedeten Bereichs - insbesondere das Lagern in Gruppen - strengstens untersagt. Es wurden Maßnahmen ergriffen, die auf diese Verbote und Einschränkungen unübersehbar hinweisen.
Die Einschränkungen begründen sich auf Verordnungen und Allgemeinverfügungen der Stadt Braunschweig und der Landesbehörden. Ein Nichtbefolgen der Erlasse kann mit Bußgeldern geahndet werden.
Da der Vorstand über das Hausrecht verfügt, behält dieser sich vereinsinterne Sanktionen (z. B. Vereinsausschluss) vor. Fallspezifisch können aber auch Anzeigen bei den Behörden in Betracht gezogen werden.
Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus