In § 8 Absatz 1 Satz 4, der aktuellen Corona-VO wird klargestellt, dass in Warnstufe 1 auch Personen, die nur im Außenbereich Sport getrieben haben, geimpft, genesen oder getestet sein müssen, wenn sie sich anschließend im Innenbereich einer Sportanlage duschen und umkleiden

 

Aktuelle Corona-VO (11.11.2021)