Aus: "Infos für Vereine in der aktuellen Corona-Pandemie" des Niedersächsischen Fußballverbandes vom 21. März 2022.

Ab dem 19.03.2022 gelten keine Einschränkung mehr für die Sportausübung, sodass auch Personen teilnehmen können, die weder geimpft, genesen oder getestet sind. Im Innenbereich muss außer beim Sporttreiben eine FFP2-Maske getragen werden.

Was gilt für Zuschauer?

Bei mehr als 50 und bis zu 2.000 Zuschauern ist der Zutritt zur Sportanlage nur für Zuschauer statthaft, die geimpft, genesen oder negativ getestet sind (3G).
Drinnen muss eine FFP2-Maske außer beim Sitzen getragen werden, draußen besteht keine Maskenpflicht mehr. Abstände müssen nicht eingehalten werden.

Bei mehr als 2.000 Zuschauern gilt die 2G-Regel und das Hygienekonzept des Vereins ist unaufgefordert der zuständigen Behörde (Ordnungsamt, Gesundheitsamt) vorzulegen.

Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gelten die 3G- und 2G-Regeln nicht.

Müssen die Kontaktdaten erfasst werden?

Nein, die Pflicht zur Kontaktdatenerhebung ist grundsätzlich entfallen.

Wer ist für die Kontrollen der 3G-/2G-Regel verantwortlich?

Der Heimverein hat als (Mit-)Veranstalter den jeweiligen Nachweis von allen Zuschauern, die die Sportanlage betreten wollen, aktiv einzufordern und zu
kontrollieren. Kann der Nachweis nicht vorgelegt werden, so hat der Heimverein von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und der Person den Zutritt zur Sportanlage aus Gründen des Gesundheitsschutzes der anderen Beteiligten zu verwehren.

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